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Krankengymnastik
(definition)
Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie, ein Heilmittel,
das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder
Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.
Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes
und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als
unerläßlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung
selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten im Gebrauch seiner
Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des
Krankengymnasten/Physiotherapeuten.
Die Durchführung krankengymnastischer Behandlungsma‡nahmen ist nur möglich,
wenn sich der Behandler zuvor über die Inhalte der ärztlichen Verordnung hinaus
einen Überblick über den Zustand des Patienten auf der Grundlage des
krankengymnastischen Befundes zur Entwicklung eines differenzierten
Therapieplanes verschafft hat. Das therapeutische Vorgehen wird bestimmt durch
die Diagnose und die Verordnung des Arztes. Die Auswahl der Behandlungstechniken
im Rahmen des verordneten Heilmittels und die Anwendungsdauer am Patienten
erfolgt unter der Berücksichtigung der Reaktionslage des Patienten.
Die Krankengymnastik umfaßt immer auch
- die Vor- und Nachbereitung der Behandlung
- die Dokumentation, soweit notwendig.
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Manuelle Therapie
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Leistung:
Manuelle Therapie ist eine komplexe Behandlung von Bewegungsstörungen der
Funktionseinheit Gelenk-Muskel-Nerv mit Hilfe von translatorischen
Gelenkmobilisationen, der aktiven und passiven Dehnung verkürzter muskulärer
Strukturen und die Kräftigung der abgeschwächten Antagonisten. Gleichzeitig wird
der Patient in speziellen Gelenk und Muskelübungen geschult. Die therapeutischen
Techniken unterstützen die Wiederherstellung der physiologischen
Gelenkfunktionen und sollten diese erhalten.
Die krankengymnastische manuelle Therapie enthält keine passiven
Manipulationstechniken von blockierten Gelenkstrukturen an der Wirbelsäule.
Leistung:
- gezielte Gelenkmobilisation (translatorisches Gleiten, Traktionen,
Weichteiltechniken)
- spezielle Gelenk- und Muskelübungen wie Automobilisation
Behandlungsdauer:
Richtwert 15 bis 25 Minuten
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Krankengymnastik |
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Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage,
einschließlich der erforderlichen Massage als Einzelbehandlung.
Definition:
Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und -techniken erfaßt, die
aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie
- unter der Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen
Bewegungsapparat einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der
Organsysteme andererseits,
- mit bewußter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und
Hemmungsmechanismen des Nervensystems,
- der Förderung der sensomotorisohen Funktionen, anerkannt sind.
Das therapeutische Vorgehen mit Krankengymnastik ist angezeigt bei
- angeborenen und degenerativen Veränderungen der Strukturen des Haltungs-
und Bewegungsapparates,
- bei traumatisch, entzündlich und funktionell bedingten Bewegungsstörungen,
- bei zentral (cerebral, cerebellären und spinal) bedingten
Bewegungsstörungen,
- bei peripheren Lähmungen und bei atrophischen und dystrophischen
Muskelveränderungen und
- funktionellen Störungen von Organsystemen.
Leistungen:
- Erstellung der krankengymnastischen Befunderhebung im Rahmen des
ärztlichen Behandlungsauftrages;
- Behandlung funktionsgestörter Gelenke;
- Stabilisierung überbeweglicher Gelenke:
- Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts;
- Dehnung verkürzter Weichteilstrukturen;
- Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur, auch mit Geräten;
- Schmerzstillende und tonusregulierende Maßnahmen;
- Schulung physiologischer Haltung und Bewegung;
- Beeinflussung der Atmungsmechanik und Atmungsregulation;
- Durchblutungstfördernde und entstauende Maßnahmen;
- Anwendung von Massagegriffen im Rahmen der lokalen Beeinflussung im
Behandlungsgebiet als vorbereitende oder ergänzende Maßnahme der
krankengymnastischen Behandlung;
- Maßnahmen zur Verminderung von pathologischen Bewegungsmustern;
- Maßnahmen zur Regulierung des Haltungs- und Bewegungstonus;
- Ergänzende Beratung in Bezug auf das Krankheitsbild in Aktivitäten des
täglichen Lebens.
Angepaßt an das jeweilige Befinden des Patienten sind die folgenden
Behandlungziele anzustreben:
- Bestmögliche Beherrschung der statischen Körperfunktionen
- Bestmögliche Erarbeitung funktioneller und koordinierter Bewegungsabläufe.
Behandlungsdauer:
Richtwert 15 - 25 Minuten.
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Krankengymnastik bei zentralen Bewegungsstörungen |
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Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei
zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluß der Hirnreife als Einzelbehandlung.
Definition:
Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die
unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des
Nervensystems unter Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle
Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung
ist insbesondere angezeigt bei zentralen Störungen
- nach Schädel-Hirntrauma
- nach Apoplexie
- bei Multipler Sklerose
- bei Funktionsstörungen durch fortgeschrittene Amyothrophische
Lateralsklerose (ALS)
- bei Morbus Parkinson
- bei Querschnittslähmung
und peripheren Störungen
- bei Muskeldystrophie
- bei Querschnittslähmung
- bei MMC (Meningomyelocele)
- bei komplexen schweren peripheren-neurologischen Syndromen mit definierten
Ausfällen (Plexuslähmungen)
- bei ausgedehnten Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an
zumindest zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße.
Leistungen:
Die Leistungen umfassen insbesondere die unter den Positionen 1 a, 1 b
genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z.B. Bobath,
Vojta, PNF u.a. Nur abrechenbar bei Nachweis über einen abgeschlossenen, von
beiden Vertragspartnern anerkannten Weiterbildungslehrgang von mindestens 120
Stunden nach Bobath, Vojta, PNF, Fachphysiotherapeut für infantile
Zerebralparesen, Fachphysiotherapeut für spinale Lähmungen und
Extremitätendefekte.
Behandlungsdauer:
Richtwert 25 bis 35 Minuten
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Physikalische Therapie
(Definition des VDAK) |
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Neben der Krankengymnastik können vorbereitend oder unterstützend (passive)
Maßnahmen der physikalischen Therapie notwendig sein. Diese sind nach diesem
Vertrag, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Krankengymnastik
erforderlichen Massagegriffe, verordnungsfähig.
Maßnahmen der physikalischen Therapie sind Massagen, Wärme-, Kälte-,
Traktions-(Extensions-), Wasser- und Elektrotherapie, die als solche selbständig
die Krankengymnastik unterstützen. Sie sind als Heilmittel selbständig zu
verordnen.
Die physikalische Therapie umfaßt immer auch
- die Vor- und Nachbereitung der Behandlung
- die Dokumentation, soweit notwendig.
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Massage |
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Massage einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen
(Bindegewebs-, Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürsten- und Colonmassage)
(Position 13)
Definition:
Manuelle Anwendung der Massagegriffe, zulässig sind alle Formen der klassischen
Massage und entsprechend andere Techniken wie Bindegewebs-, Segment-, Periost-
und Stäbchenmassage. Die bekannten Wirkungen der speziellen Massagetechniken
können bei separater Verordnung neben der Krankengymnastik eingesetzt werden.
Leistung:
- Aufstellung des Massagebehandlungsplanes nach ärztlicher Verordnung nach
Sicht-, Tast- und Funktionsbefund; Behandlung einzelner oder mehrerer
Körperteile entsprechend der ärztlichen Verordnung, der Indikationsstellung,
dem Ergebnis der krankengymnastischen Befunderhebung und der Reaktionslage des
Patienten.
- Lagerung, Grifftechnik. Dauer der Behandlung und Umfang der zu
massierenden Körperregion werden vom Behandler demgemäß bestimmt und bei jeder
Behandlung entsprechend der aktuellen Behandlungslage festgelegt.
- Hilfe beim An- und Auskleiden
Behandlungedauer:
Richtwert 15 bis 20 Minuten
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Fango |
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(Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile mit Paraffinen und oder Peloiden (z.B. Fango, Moor) einschließlich der erforderlichen Nachruhe)
Definition:
Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile mit erhitzten Paraffin- bzw.
Paraffin-Peloid-Gemischen zur Applizierung intensiver Wärme mit der
therapeutischen Zielsetzung starker Hyperämisierung, Stoffwechselsteigerung,
Schmerzlinderung, Detonisierung hypertoner Muskulatur sowie reflektorischer
Reaktionen auf tieferliegende Organe sowie Behandlung mit wasserhaltigen
Peloiden, z.B. Moorpelose, Fango oder Schlick.
Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig.
Bei Verwendung von Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die
Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens viertelstündiges
Erhitzen auf 130 Grad Celsius mehrfach wiederverwendet werden (nach Angabe des
Herstellers, höchstens jedoch vierzigmal).
Bei der Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango- oder Schlickpackungen kann das
Packungsmaterial nur für denselben Patienten wiederverwendet werden, sofern es
in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde.
Warmpackungen sind teilweise als Einzelbehandlung, in der Regel aber
insbesondere in Verbindung mit krankengymnastischen Behandlungsformen im
Zusammenhang angezeigt.
Warmpackungen sind ärztlich gesondert zu verordnen.
Leistung:
- Aufbereiten der Packung je nach Art des Packungsmaterials;
- Auftragen oder Anmodellieren der Packung am Körper des Patienten unter
Beachtung des subjektiven Temperaturempfindens des Patienten;
- Umhüllen mit Plastikfolie, Leintuch sowie Wolldecke:
- Behandlung eines oder mehrerer Körperteile entsprechend der ärztlichen
Verordnung und der krankengymnastischen Befunderhebung bei unterschiedlicher
Lagerung;
- ggf. Anlage von kühlen Kompressen auf die Stirn und die linke Brust bei
Beengungsgefühlen, ggf. leichte Lösung der Packung in der Brustregion;
- Überwachung des Patienten;
- Hilfe beim An- und Auskleiden.
Behandlungsdauer:
Richtwert 20 bis 30 Minuten
zzgl. der ggf. erforderlichen Nachruhe, Richtwert ebenfalls 20 - 30 Minuten
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Wärmeanwendung |
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(Wärmeanwendung bei einem oder mehreren Körperteilen)
Definition:
Behandlung mit gestrahlter oder geleiteter Wärme durch Glühlicht, Strahler oder
Heißluft zur Durchblutungsförderung, Muskeldetonisierung und Schmerzdämpfung.
Der therapeutische Effekt kann zusätzlich unter Verwendung sog. feuchter Wärme
(zusätzliche Auflage feucht-warmer Tücher auf der Haut) variiert werden.
Diese Behandlungsform ist insbesondere als tonusmindernde Vorbehandlung fuer
eine nachfolgende Krankengymnastik und/oder Massage angezeigt.
Leistung:
- Aufstellen des Behandlungsplanes gemäß ärztlicher Verordnung und
entsprechender krankengymnastischer Befunderhebung;
- Lagerung und Behandlung des sitzenden oder liegenden Patienten
entsprechend der ärztlichen Verordnung, der Indikationsstellung, dem Ergebnis
der Funktionsanalyse sowie der Reaktionslage des Patienten;
- Ggf. Hilfe beim An- und Auskleiden;
- Ggf. ergänzend gesundheitserzieherische Beratung.
Behandlungsdauer:
Richtwert 10 bis 20 Minuten
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Eisanwendung |
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(Eisanwendung eines oder mehrerer Körperteile)
Definition:
Behandlung in Form von Eiskompressen (in Eiswasser getauchte bzw. mit Eiswürfeln
gefüllte oder mit Salzwasser gefrorene Frotteetücher), tiefgekühlten
Kälte-Gel-Beuteln (in strapazierfähiger Plastikfolie eingeschweißte gelartige
Silikatmasse oder eiswassergefüllten Plastikbeutel), direkter Abreibung
(Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen
sowie Eisteilbädern in Fuß- und Armbadewannen mit lokaler Applikation intensiver
Kälte zur Entzündungshemmung, Herabsetzung der Schmerzempfindung und des
Stoffwechsels sowie zur Detonisierung hypertoner und verspannter Muskulatur.
Leistungen:
- Aufbereitung bzw. Vorbereitung der Behandlung gemäß Applikationsform,
- Anlegen der Kompressen bzw. Gelbeutel, Eintauchen der zu behandelnden
Extremitäten in die Fuß- und Armbadewanne, Einstellen des Kaltgas- oder
Kaltluftgerätes, jeweils entsprechend der Indikationsstellung und der
gewählten Appukationsform,
- Überwachung des Patienten.
Dauer der Behandlung:
Richtwert 5 bis 10 Minuten
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Extensionsbehandlung |
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(Extensionsbehandlung als Einzelbehandlung)
Definition:
Unter dieser Bezeichnung wird die Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die
Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule zur Vorbereitung
krankengymnastischer Behandlung verstanden. Die Wirkung der Traktion bestimmt
der Krankengymnast durch Kraftansatzpunkt, Zugrichtung und durch entsprechende
Gelenksteilung. Hier wird eine Druckminderung und Entlastung der Gelenke und
ggf. komprimierter Nervenwurzeln angestrebt.
Leistungen:
- Extensions-, Traktionsbehandlung mit kleineren Geräten
- Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und
Zugvorrichtungen;
- Einregulierung der Traktion;
- Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder am
liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht;
- Überwachung des Patienten während der Traktion.
- Extensions- Traktionsbehandlung mit größeren Apparten (z.B.
Extensionstisch, Perl'sches Gerät, Schlingentisch)
- Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und
Zugvorrichtungen,
- Einregulierung der Traktion;
- apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z.B.
Extensionstisch, Perl' sches Gerät, Schlingentisch. Die Behandlung erfolgt
am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem
Traktionszug. Gepolsterte Manschetten oder Gurte gewährleisten die Fixation
bei entspannter Muskulatur.
- Überwachung der Traktion.
Behandlungsdauer:
Richtwert 10 bis 20 Minuten.
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Elektrobehandlung |
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(Elektrobehandlung einzelner
oder mehrerer Körperteile)
Definition:
Elektrobehandlung mit feststehenden Impulsparametern. Elektrobehandlung unter
Verwendung konstanter galvanischer Ströme oder von unterschiedlichen
Impulsströmen (z.B. diadynamische Ströme, Ultrareizstrom, Impulsgalvanisationen,
stochastischer Strom, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme), mit
individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen oder Amplituden sowie
frequenzmoduliert bzw. auch kombiniert appliziert, zur Durchblutungsförderung,
Schmerzlinderung, Muskeltonusregulation (Detonisierung oder Tonisierung),
Stoffwechselsteigerungen, Flüssigkeitsverschiebungen sowie vegetativen
Stimulation.
Leistung:
- Lagerung des Patienten;
- Anlegen der Elektroden gemäß Indikation, krankengymnastische
Befunderhebung und Behandlungsplan;
- Behandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung und der
krankengymnastischen Befunderhebung mit individueller Elektrodenanordnung und
Elektrodenschaltung sowie der Reaktionslage und Verträglichkeit des Patienten.
Die Behandlung erfolgt am liegenden oder sitzenden, entspannt gelagerten
Patienten;
- Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme (ausgenommen: Einmal-
Elektroden).
Leistungsumfang:
Einzelbehandlung
Behandlungsdauer:
Richtwert 10 bis 20 Minuten
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Elektrogymnastik |
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(Elektrogymnastik einzelner oder mehrerer Körperteile)
Definition:
Elektrobehandlung zur gezielten Behandlung von schlaffen Lähmungen mit genau
definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer,
Stromform und Stromstärke) dem Schädigungsgrad der Lähmung angepaßt sind. Hierzu
zählen Exponentialimpulse (ggf. Schwellströme). Durch gezielte bipolare, meist
jedoch monopolare selektive Reizung des geschädigten Muskels sollen Atrophie und
Degeneration der Muskelfaser verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden.
Leistung:
- Anlegen der Elektroden gemäß Indikation, krankengymnastische
Befunderhebung und Behandlungsplan:
- Behandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung mit definierten Impulsen
und Intervallen unter individueller Anpassung der Reizparameter an den
geschädigten Muskel bzw. an die geschädigten Muskeln;
- Überwachung des Patienten;
- Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme, ausgenommen:
Einmalelektroden;
- ggf. unterstützende Pflege der behandelten Hautregionen.
Leistungsumfang:
Einzelbehandlung
Behandlungadauer:
Richtwert je Muskel-/Nerveinheit 10 bis 15 Minuten
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